FAQ

FRAGE & ANTWORT

BENÖTIGE ICH WIRKLICH EINEN GUTACHTER?

In den meisten Fällen - ja! Besonders um Ihre Interessen bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, sollten Sie einen Gutachter hinzuziehen. Ich werde neutral den Tathergang und Schaden aufnehmen, dokumentieren und bearbeiten. Das bedeutet im gleichen Zuge weniger Arbeit und eine schnelle, professionelle Abwicklung für Sie.

WER BEZAHLT DEN GUTACHTER?

Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) hatten, wird das Honorar des Gutachters anschließend von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall; Fahrerflucht oder höherer Gewalt (Kaskoschaden) wird die Versicherung sich auf ihr "Weisungsrecht" beziehen und einen Gutachter stellen. Nur in einzelnen Fällen werden die Kosten für den eigens ausgewählten Gutachter übernommen. Ein Telefonat mit der Versicherung vorab kann Klarheit verschaffen.
Handelt es sich bei dem Unfall um einen Bagatellschaden mit einer Schadenhöhe von unter 750 €, muss die Versicherung die Kosten nicht übernehmen. Hier ist ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag empfehlenswert. Wenden Sie sich gern an mich!

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN KOSTENVORANSCHLAG UND GUTACHTEN?

Ein Kostenvoranschlag ist lediglich ein von einer Kfz-Werkstatt erstelltes Angebot, um das verunfallte Auto wieder instand zu setzen.
Ein Gutachten ist ein Schreiben, welches als Beweismittel dient. Hier wurde das Fahrzeug vorab im Detail begutachtet und der Schaden genaustens dokumentiert.

WO WIRD MEIN AUTO BEGUTACHTET?

In der Regel komme ich als Sachverständiger zu Ihnen und Ihrem Kfz. Dabei fallen für Sie keine Anfahrtsgebühren an. Sollte bei einer Begutachtung eine Ansicht von unterhalb des Fahrzeugs notwendig sein oder der Abbau von Anbauteilen, wird das Fahrzeug, wenn möglich, in meiner Prüfhalle auf der Hebebühne begutachtet.

WIE VERHALTE ICH MICH NACH EINEM UNFALL?

Zuerst sollten Sie Ruhe bewahren, auch wenn dies meist leichter gesagt als getan ist. Sie sollten sich von Fragen der Polizei oder der gegnerischen Versicherung nicht aus dem Konzept bringen lassen. Ich unterstütze Sie gern! Zusätzlich empfehle ich Ihnen die Beauftragung eines Verkehrsrechtsanwalt. Gern übernehme ich das für Sie. Dieser ist im Falle eines unverschuldeten Unfalls in der Regel für Sie kostenfrei.

BRAUCHE ICH EINEN RECHTSANWALT?

Gerade wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, ist es ratsam einen erfahrenden Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser wird sogar in der Regel von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Ich arbeite mit einer der größten Kanzleien in Verkehrsrecht in Braunschweig zusammen und stelle den Kontakt gerne her.

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